FORK & FIRE
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering

Stand: August 2026 · Betreiber: Fork & Fire Gastronomie GmbH, Zur Spinnerin 53/4/4, 1100 Wien, FN 685735

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Catering-Leistungen der Fork & Fire Gastronomie GmbH, Zur Spinnerin 53/4/4, 1100 Wien (nachfolgend „FORK & FIRE"), insbesondere Lieferung von Speisen und Getränken, Personalgestellung, Verleih von Ausstattung sowie Leistungen am Veranstaltungsort. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Auf Anfrage erstellt FORK & FIRE ein schriftliches Angebot mit Menüvorschlag, Richtpreis und offenen Punkten. Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung (auch per E-Mail) und deren Bestätigung durch FORK & FIRE zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise

Alle auf der Website genannten Preise sind Richtwerte. Verbindlich sind ausschließlich die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Endpreise hängen von Termin, Zufahrt, Dauer und finaler Gästezahl ab.

Umsatzsteuer: [Hinweis auf anwendbare Steuersätze, VOM STEUERBERATER ZU ERGÄNZEN].

4. Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert für Einzelaufträge beträgt 450,00 €. Für vereinbarte, wiederkehrende Office-Liefertage gilt die im Angebot festgelegte Mindestmenge.

5. Verbindliche Gästezahl

Die endgültige Gästezahl ist spätestens 48 Stunden vor Lieferbeginn schriftlich zu bestätigen. Korrekturen sind bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Danach bildet die zuletzt bestätigte Zahl die Grundlage der Schlussrechnung, auch wenn weniger Gäste erscheinen.

6. Stornierung

  • Bis sieben Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei.
  • Danach bis 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Auftragswerts.
  • Ab 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Auftragswerts.

Bereits nachweislich für den Auftrag beschaffte Sonderware kann zusätzlich verrechnet werden, soweit sie nicht anderweitig verwendbar ist. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

7. Zahlung

Bei Erstaufträgen sind 50 % des Auftragswerts nach Beauftragung als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist binnen sieben Kalendertagen nach der Veranstaltung ohne Abzug zu bezahlen. Für Unternehmen mit wiederkehrenden Liefertagen kann eine monatliche Sammelrechnung vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

8. Lieferung, Zeitfenster und Mitwirkungspflichten

Die Lieferung erfolgt in einem vereinbarten Zeitfenster von in der Regel 30 Minuten. Engere Vorgaben werden nach Verfügbarkeit kalkuliert und gesondert ausgewiesen.

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sorgt für eine geeignete Zufahrt, eine Lade- oder Haltemöglichkeit sowie freien Zugang zum Übergabe- oder Aufbauort. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zu Lasten von FORK & FIRE; entstehender Mehraufwand (z. B. Wartezeit des Personals) kann nach Aufwand verrechnet werden. Für Leistungen mit Küche vor Ort sind Strom, Wasser, Lüftung und ausreichende Arbeitsfläche gemäß Ablaufblatt bereitzustellen.

9. Mehrweggebinde und Leihausstattung

Transportboxen, GN-Behälter, Geschirr, Besteck und Gläser bleiben Eigentum von FORK & FIRE. Sie werden bei Übergabe und Rücknahme gezählt. Bruch, Beschädigung und Verlust werden nach Aufwand zum Wiederbeschaffungswert verrechnet. Leihausstattung ist bis zur Abholung sachgerecht und gesichert zu verwahren.

10. Personal

Servicekräfte, Serviceleitung und Köche werden nach Stunden verrechnet. Die Mindestbuchung beträgt fünf Stunden je Person. Anfahrt nach Niederösterreich und Einsätze nach 00:00 Uhr werden im Angebot separat ausgewiesen.

11. Allergene und Ernährungsformen

Jedes Gericht wird mit Bezeichnung und Kennzeichnung der 14 Hauptallergene ausgeliefert. Ernährungsformen werden mit der finalen Gästezahl erfasst. In der Küche von FORK & FIRE werden unter anderem Gluten, Nüsse und Milchprodukte verarbeitet; eine vollständig allergenfreie Zubereitung kann nicht zugesagt werden. Bei schweren Allergien prüft FORK & FIRE den Auftrag vor Zusage und benennt offen, was nicht sicher leistbar ist.

12. Haftung

FORK & FIRE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; dies gilt nicht für Personenschäden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Nach Übergabe der Speisen liegt die Einhaltung der Kühl- und Warmhaltezeiten im Verantwortungsbereich der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, sofern kein Service von FORK & FIRE vor Ort gebucht ist.

12a. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)

Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen (z. B. per E-Mail oder über das Anfrageformular), gelten für Verbraucher die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Für Catering-Leistungen, die zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden, besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht. [EINORDNUNG VON RECHTSBERATUNG ZU PRÜFEN, ENTWURF]

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Wien. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Dieses Dokument ist ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Vor Veröffentlichung durch eine Rechtsberatung prüfen lassen und alle Platzhalter ersetzen.

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